Brief des Kleingärtnervereins an Umweltminister Remmel, Januar 2013
und Pressebericht darüber
Der Brief im Original:
(An das Landesumweltministerium des Landes NRW
Änderung des Regionalplanes zugunsten einer Erweiterung des Phantasialandes, Brühl
Sehr geehrter Herr Minister Remmel,
am 14.12.2012 hat der Regionalrat der Bezirksregierung Köln den von ihr vorgelegten Vorschlägen zur Planungsänderung des Regionalplanes zugunsten des Phantasialandes in Brühl zugestimmt und Ihnen zur weiteren Zustimmung vorgelegt. In dieser Angelegenheit wende ich mich daher im Namen unserer Vereinsmitglieder heute an Sie.
Die Planungsänderung sieht bislang vor, dass neben einer Erweiterung nach Westen auch ca. 4 ha. nach Osten hin erweitert und dem Phantasialand zur Nutzung überlassen werden sollen. Aus den Unterlagen der Bezirksregierung Köln geht jetzt klar hervor, dass die privaten Eigentümer des Landes, das die Osterweiterung umfasst, jetzt und auch in Zukunft nicht bereit sind, ihr Land zu verkaufen. Das bedeutet, dass die eigentliche „Verfügbarkeit“ sich nur noch auf den übrige Grund von ca. 2 ha. erstreckt, auf dem unsere Kleingartenanlage in mühsamer Eigenleistung errichtet wurde. Der betroffene Grund wäre auch ohne jede direkte Verbindung zu den Grundstücken des Vergnügungsparks und, wenn überhaupt, nur für Nebengebäude oder nicht erforderliche Parkplätze zu nutzen. Diese Kleingartenanlage steht auf städtischen Boden, so dass wir davon ausgehen müssen, dass man sie vernichten wird um im Osten dem Phantasialand überhaupt „etwas bieten“ zu können.
Aus den Ihnen vorlegten Unterlagen geht hervor, dass die Bezirksregierung diese Probleme kennt, aber vorschlägt, es der Stadt Brühl zu überlassen, sie im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan zu lösen. Die Stadt Brühl hat sich in der Vergangenheit aber den Wünschen des Phantasialandes – bis hin zur skandalösen Verschwendung von ca. 2 Mio DM Steuergeldern für Straßenbaumaßnahmen die nie sachgerecht vom diesem genutzt wurden – stets willfährig gebeugt. Sie hat sich auf mehrere Anfragen unsererseits bis heute immer hinter dem Argument verschanzt, dass sie noch nicht zuständig sei, obwohl es einen alten Beschluss der Stadtrates gibt, keine Planerweiterung nach Osten zuzulassen. Das lässt keine andere Deutung zu als die, wird die Stadt erst allein zuständig sein, dass die Kleingärten über kurz oder lang vernichtet werden. Besonders schlimm macht es auch die Tatsache, dass es auf städtischen Gebiet keine Ausweichmöglichkeiten für uns gäbe.
Unter dem Aspekt, dass für uns und alle die sich eben kein eigenes Haus mit Garten leisten können unsere liebevoll gepflegte Anlage erhalten bleibt, bitten wir Sie daher, dem Teil der Osterweiterung im vorgelegten Plan nicht zuzustimmen. Es wäre eine sachgerechte Entscheidung da sie de facto, durch die nicht Verfügbarkeit der privaten Grundstücke nur dem Erhalt einer Kleingartenanlage diente. Dem Vergnügungspark würde sie keine wirklichen Nachteile bringen. Sie könnten uns viele abzusehende Auseinandersetzungen mit der Stadt mit ungewissem Ausgang und bei großen zu erwartenden Schäden für unseren Verein ersparen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Pfefferkorn
1. Vorsitzender
Und hier die Antwort vom 18.4.2013:
Erweiterung des Phantasialandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Minister Remmel hat lhr Schreiben vom 25.01 .2013 zur möglichen
Enryeiterung der Firma Phantasialand mit lnteresse gelesen und mich
gebeten, lhnen zu antworten. lch bitte die verzögerte Antwort im Blick
auf die zu bewältigende Fülle von Anfragen zu entschuldigen und
möchte lhnen meine Position zur möglichen Erweiterung der Firma
Phantasialand gerne erläutern, die im Kern darauf abzielt, die berechtigten
wirtschaftlichen lnteressen des Unternehmens und der Region,
den Schutz der betroffenen Menschen sowie unserer nicht zur Disposition
stehenden Standards im Umwelt und Naturschutz bestmöglich
miteinand er zu verkn üpfen.
lch nehme den aktuellen Beschluss des Regionalrates mit einer nunmehr
deutlich begrenzten Gebietskulisse zur Kenntnis. lch habe immer
vertreten, dass eine Kompromisslösung vor Ort darüber hinaus von
einer Vielzahl weiterer Voraussetzungen abhängt.
Zunächst einmal wäre eine möglichst breite Akzeptanz der Beteiligten
aus Unternehmen, Kommune, lnitiativen, Verbänden und Bürgerinnen
und Bürgern nicht nur sinnvoll, sondern dauerhaft notwendig. Daher
halte ich es für zielführend, dass auf Grundlage der Regionalplanänderung
nun ein moderierter Prozess mit allen Beteiligten vor Ort gestarlet
werden kann mit dem Ziel, einen dauerhaft tragfähigen Konsens zu
suchen. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass es diesen noch
nicht gibt.
Einen tragfähigen Konsens kann es aus meiner Sicht allerdings nur im
Rahmen der Politik geben, die wir in unserem Koalitionsvertrag für
NRW festgesch rieben haben.
Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den
Flächenverbrauch insgesamt zu begrenzen und den Anteil des landeseigenen
Waldes nicht zu verringern, Sondern zu erhöhen. Diese Grundlinien
müssen nun mit allen Beteiligten ausgestaltet werden.
Aus meiner Sicht sollte der Weg auf folgender Vorgehensweise basieren:
1. Eine professionelle Moderation, die auch als Ansprechstelle der
Region dient.
2. Eine verbindliche Klärung, dass es keine Enrueiterungen jenseits
der Landesstraße geben wird.
3, Ein planerischer Ausgleich für die Neuversiegelung der Flächen.
4. Nachweis, dass naturschutzfachlicher und waldgesetzlicher
Ausgleich möglich ist.
5. Nicht weniger Staatswaldflächen.
Es bleibt allerdings festzuhalten, dass auch wenn diese Voraussetzungen
letztlich er-füllt werden könnten, es fachlich und rechtliche Hindernisse
im Laufe des Prozesses geben kann, die nicht überwunden werden
können.
lch hoffe, lhnen mit den vorstehenden Erläuterungen meine Positioin
nachvollziehbar erläutert zu haben, stehe für Nachfragen selbstverständlich
gern zur Verfügung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Stefan Biere
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